
Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen ab 01.01.2007
Es gelten seit dem 01.01.2007 erweiterte "Vorschriften für Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen" von Kaufleuten und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Aktiengesellschaften. Das Gleiche gilt für die Korrespondenz per E-Mail.
Für eine GmbH bedeutet das, dass in der E-Mail der im Handelsregister eingetragene Name verwendet werden muss, es bedarf der korrekteN Angabe der Rechtsform, des Sitzes der Gesellschaft, die Nennung des zuständigen Registergerichts einschließlich der Registernummer. Zudem müssen alle Geschäftsführer benannt werden.
Genauere Informationen finden Sie hier:
§ 37a
§ 35a
§ 80